Gebäudetechnik-Studium
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StatutenName, Sitz und Zweck, AufgabenArt. 1 Name: Unter dem Namen „Verein Schweizerischer Sanitär- und Heizungsfachleute“, abgekürzt „VSSH“, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Sitz: Der Verein hat rechtlichen Sitz am jeweiligen Ort des Sekretariates. Dauer: Die Dauer des Vereins ist unbestimmt. Art. 2 Zweck: Der Verein pflegt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern aus der Sanitär- Heizungsbranche. Er fördert die Zusammenarbeit, die berufliche Bildung sowie Massnahmen, welche das berufliche Fortkommen der Mitglieder unterstützt. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. |
Agenda2. September 2010 17. September 2010 11. November 2010 News17. September 2010 21. November 2009 8. Mai 2009 |
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Hauptsponsoren
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