Gebäudetechnik-Studium

Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär (HLKS)

Statuten

Name, Sitz und Zweck, Aufgaben

Art. 1

Name: Unter dem Namen „Verein Schweizerischer Sanitär- und Heizungsfachleute“, abgekürzt „VSSH“, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Sitz: Der Verein hat rechtlichen Sitz am jeweiligen Ort des Sekretariates.

Dauer: Die Dauer des Vereins ist unbestimmt.

Art. 2

Zweck: Der Verein pflegt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern aus der Sanitär- Heizungsbranche. Er fördert die Zusammenarbeit, die berufliche Bildung sowie Massnahmen, welche das berufliche Fortkommen der Mitglieder unterstützt. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.


PDF Statuten VSSH

Agenda

2. September 2010
Zürich: Bauen & Modernisieren

17. September 2010
Studienreise Vietnam

11. November 2010
Hausbau + Energiemesse

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